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Die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die neue Grundsteuerberechnung hat zur Folge, dass sämtliche Grundstücke zum 1. Januar 2022 neu bewertet weden müssen.

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optimal beraten!

Unsere Steuerberater und Steuerberaterinnen helfen Ihnen gerne bei dieser Aufgabe. Auch wenn Sie bis jetzt nicht von uns steuerlich beraten werden, können wir die Grundsteuererklärung für Sie übernehmen. Melden Sie sich gerne per E-Mail unter grundsteuer@opti-x.de für weitere Informationen.

Das benötigen wir von Ihnen...

Zur Erstellung der Feststellungserklärung werden Informationen aus den folgenden Unterlagen benötigt:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (Grundbuchauszug)

  • Ãœbersicht zu den Eigentumsverhältnissen

  • Bodenrichtwert

  • Art des Grundstücks (bebaut, unbebaut, baureif)


Zusätzlich für bebaute Grundstücke:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (Grundbuchauszug)

  • Ãœbersicht zu den Eigentumsverhältnissen

  • Bodenrichtwert

  • Art des Grundstücks (bebaut, unbebaut, baureif)


Untenstehend finden Sie unseren Fragebogen, den Sie ganz einfach per E-Mail an: grundsteuer@opti-x.de senden können:

Hinweis: Der Fragebogen ist als ausfüllbares PDF-Dokument erstellt. Um den Fragebogen digital auszufüllen, müssen Sie den Fragebogen herunterladen und mithilfe eines PDF-Readers öffnen. Dort können Sie dann mit der „Ausfüllen“ Funktion Ihre Eingabe direkt in dem PDF-Dokument vornehmen und speichern.

Lohne

Bahnhofstraße 18 • 49393 Lohne
Telefon: +49 (0) 44 42 / 80 28 00
E-Mail: info@opti-x.de

 

Berlin

Rhinstraße 137a • 10315 Berlin (Ndl.)
Telefon: +49 (0) 30 / 54 98 74 0
E-Mail: info@opti-x.de

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