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Transparenzregister

Am 01.08.2021 ist ein neues Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Dies besagt, dass ab den folgenden Daten die jeweilige Unternehmensform im Transparenzregister mit einem wirtschaftlichen Berechtigten eingetragen sein müssen:
 

  • 31. März 2022: Aktiengesellschaften, SE oder Kommanditgesellschaften auf Aktien

  • 30. Juni 2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft

  • 31. Dezember 2022: alle anderen Formen (KG, GmbH & Co. KG, OHG)

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optimal beraten!

Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person oder Vermögensmasse steht oder auf deren Veranlassungen Handlungen jeglicher Art durchgeführt werden (§ 3 GwG).

Als wirtschaftlich Berechtigter gilt außerdem jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile einer juristischen Person hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise, etwa durch Absprachen, Kontrolle ausübt.

Sofern keine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter ermittelt werden kann, muss der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner der entsprechenden Institution gemeldet werden.
 

Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

  • Eingetragene Vereine

  • Nicht eingetragene Vereine

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Stille Gesellschaften

  • Erbengemeinschaften (sofern keine Geschäftsanteile in der Erbmasse sind)

Wenn Sie dies wünschen, bieten wir Ihnen gerne den Service an und übernehmen diese Eintragung für Sie. Hierfür berechnen wir eine Pauschalgebühr von 150,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Hierzu bedarf es eines gesonderten, schriftlichen Auftrages, da dies eine gesonderte Tätigkeit, eine sog. Botentätigkeit, für uns darstellt, die nicht unter die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung fällt.

Wir bieten Ihnen an, die vorzunehmende Dateneintragung und Übermittlung nach Ihren Vorgaben vorzunehmen. Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen gerne an: info@opti-x.de

Sie finden den entsprechenden Auftrag, ein Dateneintragabeblatt, sowie ein Infoblatt zum GWG hier als Download.

Wir bitten um Beachtung, dass wir als Steuerberater grundsätzlich keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. Wir bitten Sie, sich deshalb bei rechtlichen Zweifelsfragen zum wirtschaftlichen Berechtigten an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden. Wir dürfen berufsrechtlich lediglich die Eintragung für Sie als sog. Botentätigkeit (rein technisch) übernehmen.

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